Honorar
Mein
Honorar für die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen
ist in den meisten Fällen steuerlich berücksichtigungsfähig.
Die Mehrzahl meiner Leistungen wird nach der für Steuerberater
bindenden
Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) auf der
Basis von Gegen-
standswerten abgerechnet. Der Gebührensatz
- dessen Bandbreite in der
StBGebV festgelegt ist -, richtet sich
nach dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe
und dem Umfang der zu erbringenden
Tätigkeiten. Für einige Leistungen behalte
ich mir jedoch
auch eine abweichende, individuelle Regelung des Honorars vor.
Soweit dies berufsrechtlich möglich ist, vereinbare ich auf
Wunsch auch
ein angemessenes Pauschalhonorar mit Ihnen.
Kommen Sie für ein individuelles Angebot
gern auf mich zu. |