Nils Kläschen-Steuerberater
   


Honorar

Mein Honorar für die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen
ist in den meisten Fällen steuerlich berücksichtigungsfähig.

Die Mehrzahl meiner Leistungen wird nach der für Steuerberater bindenden
Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) auf der Basis von Gegen-
standswerten abgerechnet. Der Gebührensatz - dessen Bandbreite in der
StBGebV festgelegt ist -, richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe
und dem Umfang der zu erbringenden Tätigkeiten. Für einige Leistungen behalte
ich mir jedoch auch eine abweichende, individuelle Regelung des Honorars vor.

Soweit dies berufsrechtlich möglich ist, vereinbare ich auf Wunsch auch
ein angemessenes Pauschalhonorar mit Ihnen.

Kommen Sie für ein individuelles Angebot gern auf mich zu.

 

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